1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge, Angebote und Leistungen zwischen Detailverliebt 0911, nachfolgend „Agentur“ genannt, und ihren Auftraggebern.
Die Agentur erbringt insbesondere Leistungen in den Bereichen Social Media Management, Content Creation, Foto- und Videografie, Grafikdesign, Branding, Webdesign, Werbeanzeigen, Marketingberatung, UGC- und Creator-Produktionen sowie damit zusammenhängende Marketingdienstleistungen.
Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der individuellen Vereinbarung zwischen der Agentur und dem Auftraggeber. Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen AGB.
2. Vertragsschluss und Angebote
Angebote der Agentur sind, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, freibleibend.
Ein Vertrag kommt insbesondere durch schriftliche oder elektronische Annahme eines Angebots, eine Auftragsbestätigung oder durch den vereinbarten Beginn der Leistung zustande.
Absprachen, Auftragsbestätigungen, Änderungswünsche und Freigaben können auch per E-Mail, Messenger oder vergleichbaren elektronischen Kommunikationswegen erfolgen.
3. Preise und Zahlungsbedingungen
Alle angegebenen Preise verstehen sich, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, netto zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
Sofern im jeweiligen Angebot nichts Abweichendes vereinbart wurde, ist die Agentur berechtigt, vor Projektbeginn eine Anzahlung in Höhe von 50 % des vereinbarten Auftragswertes zu verlangen.
Die verbleibende Vergütung wird nach Fertigstellung bzw. entsprechend der im Angebot vereinbarten Zahlungsbedingungen fällig.
Bei laufenden monatlichen Leistungen erfolgt die Abrechnung entsprechend der individuell vereinbarten Abrechnungsperiode.
Zusätzliche Leistungen, die nicht Bestandteil des ursprünglich vereinbarten Leistungsumfangs sind, können gesondert berechnet werden.
4. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle für die Durchführung des Auftrags notwendigen Informationen, Materialien, Logos, Texte, Bilder, Zugänge, Ansprechpartner, Produkte und Freigaben rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.
Verzögerungen aufgrund fehlender oder verspäteter Mitwirkung des Auftraggebers verlängern vereinbarte Produktions- und Lieferfristen entsprechend.
Der Auftraggeber versichert, dass er zur Nutzung sämtlicher von ihm zur Verfügung gestellter Inhalte, Marken, Logos, Bilder, Videos, Texte und sonstiger Materialien berechtigt ist.
5. Korrekturschleifen und Änderungswünsche
Korrekturschleifen umfassen Anpassungen innerhalb des ursprünglich vereinbarten Konzepts und Leistungsumfangs.
Sofern im jeweiligen Angebot keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde, gelten folgende Regelungen:
- Projekte bis einschließlich 1.000 € netto: 2 Korrekturschleifen inklusive.
- Projekte über 1.000 € bis einschließlich 2.000 € netto: Bis zu 8 Korrekturschleifen inklusive.
- Projekte über 2.000 € bis unter 5.000 € netto: Bis zu 12 Korrekturschleifen inklusive.
- Projekte ab 5.000 € netto: Bis zu 20 Korrekturschleifen inklusive.
Eine Korrekturschleife umfasst die gesammelt übermittelten Änderungswünsche des Auftraggebers zu einem übermittelten Zwischen- oder Endstand.
Die Korrekturschleifen beziehen sich ausschließlich auf Änderungen innerhalb des ursprünglich vereinbarten Leistungsumfangs und Konzepts.
Grundlegende Neukonzeptionen, Änderungen des ursprünglichen Briefings, zusätzliche Inhalte, neue Drehs, neue Motive, zusätzliche Videos, zusätzliche Designs oder sonstige Erweiterungen des vereinbarten Leistungsumfangs gelten nicht als Korrekturschleife und können gesondert berechnet werden.
Nicht genutzte Korrekturschleifen können nicht auf andere Projekte oder zukünftige Leistungen übertragen werden.
6. Freigabe und Abnahme
Der Auftraggeber ist verpflichtet, ihm vorgelegte Inhalte vor der Freigabe sorgfältig zu prüfen.
Mit der ausdrücklichen Freigabe bestätigt der Auftraggeber insbesondere die inhaltliche Richtigkeit und die Freigabe zur vorgesehenen Veröffentlichung bzw. Verwendung.
Nachträgliche Änderungswünsche an bereits final freigegebenen Leistungen können als zusätzliche Leistung berechnet werden.
7. Foto- und Videoproduktionen
Der konkrete Umfang einer Foto- oder Videoproduktion ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot.
Die kreative Gestaltung, Aufnahme, Auswahl, Bearbeitung, Farbgestaltung und der Schnitt erfolgen auf Grundlage des vereinbarten Konzepts und der fachlichen sowie kreativen Umsetzung der Agentur.
Sofern nicht ausdrücklich vereinbart, besteht kein Anspruch auf Herausgabe sämtlicher entstandener Aufnahmen, Rohdateien, RAW-Dateien, ungeschnittenen Videomaterials oder offener Projektdateien.
Die Herausgabe solcher Dateien muss gesondert vereinbart werden und kann zusätzlich vergütet werden.
8. Social Media und Marketing
Die Agentur erbringt ihre Leistungen nach bestem Wissen und auf Grundlage ihrer fachlichen und kreativen Erfahrung.
Ein bestimmter wirtschaftlicher oder algorithmischer Erfolg wird nicht geschuldet.
Insbesondere kann keine Garantie für eine bestimmte Anzahl an Aufrufen, Followern, Likes, Kommentaren, Interaktionen, Leads, Anfragen, Buchungen, Verkäufen oder Umsätzen übernommen werden.
Änderungen von Algorithmen, Plattformrichtlinien, technischen Funktionen oder Reichweitenmechanismen von Social-Media-Plattformen und anderen Drittanbietern liegen außerhalb des Einflussbereichs der Agentur.
9. Werbeanzeigen und Mediabudget
Kosten für Werbebudgets auf Werbeplattformen sind nur dann Bestandteil der Agenturvergütung, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
Andernfalls trägt der Auftraggeber das jeweilige Werbe- bzw. Mediabudget zusätzlich zur Vergütung der Agentur.
Die Agentur übernimmt keine Garantie für bestimmte Ergebnisse, Reichweiten, Leads, Verkäufe oder Umsätze einer Werbekampagne.
10. Creator, Models und externe Dienstleister
Soweit für eine Produktion Creator, Models, Sprecher, Fotografen, Videografen oder sonstige externe Dienstleister eingesetzt werden, können deren Leistungen und Kosten Bestandteil des Angebots oder gesondert zu vergüten sein.
Bei einem kurzfristigen Ausfall einer gebuchten Person ist die Agentur berechtigt, nach Möglichkeit einen geeigneten Ersatz einzusetzen oder den betroffenen Produktionsteil auf einen Ersatztermin zu verschieben.
11. Termine, Drehtage, Verschiebungen und Absagen
Vereinbarte Produktions- und Drehtage sind verbindlich.
Bei kurzfristigen Absagen oder Verschiebungen durch den Auftraggeber können bereits entstandene Kosten sowie Kosten für gebuchte Mitarbeiter, Creator, Models, Locations, Technik oder sonstige externe Leistungen dem Auftraggeber berechnet werden.
Kann eine Produktion aufgrund höherer Gewalt, Krankheit, Wetterbedingungen, technischer Ausfälle oder sonstiger nicht von der Agentur zu vertretender Umstände nicht wie geplant durchgeführt werden, wird nach Möglichkeit ein Ersatztermin vereinbart.
12. Nutzungsrechte
Mit vollständigem Eingang der vereinbarten Vergütung bzw. vollständiger Bezahlung der jeweiligen Rechnung erhält der Auftraggeber die Nutzungsrechte an den im Rahmen des Auftrags final erstellten und gelieferten Arbeitsergebnissen.
Die eingeräumten Nutzungsrechte umfassen ausdrücklich auch die kommerzielle und gewinnbringende Nutzung der final gelieferten Arbeitsergebnisse.
Der Auftraggeber ist insbesondere berechtigt, die final gelieferten Inhalte für eigene geschäftliche Zwecke, Werbung, Marketing, Social Media, Webseiten, Online-Shops, Printmedien, Werbekampagnen und sonstige kommerzielle Maßnahmen zu verwenden, zu veröffentlichen und zu vervielfältigen.
Die Nutzungsrechte werden, soweit im jeweiligen Auftrag nicht anders vereinbart, zeitlich und räumlich unbeschränkt eingeräumt.
Bis zum vollständigen Zahlungseingang verbleiben sämtliche Nutzungsrechte bei Detailverliebt 0911. Eine kommerzielle Nutzung oder Veröffentlichung vor vollständiger Bezahlung bedarf der ausdrücklichen Zustimmung der Agentur.
Nicht umfasst sind Rohmaterialien, RAW-Dateien, offene Projektdateien, nicht ausgewählte Entwürfe sowie sonstige Arbeits- und Produktionsdateien, sofern deren Herausgabe nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
Bei verwendeten Inhalten Dritter, insbesondere Musik, Stockmaterial, Schriftarten, Templates oder sonstigen lizenzierten Bestandteilen, gelten die jeweiligen Lizenz- und Nutzungsbedingungen der entsprechenden Rechteinhaber.
13. Referenznutzung durch Detailverliebt 0911
Detailverliebt 0911 ist berechtigt, bereits veröffentlichte und im Rahmen eines Kundenauftrags erstellte Arbeiten zu eigenen Referenz- und Werbezwecken zu verwenden.
Dies umfasst insbesondere die Verwendung auf der eigenen Website, den eigenen Social-Media-Kanälen, in Präsentationen, Pitches, Showreels und im Portfolio der Agentur.
Vertrauliche oder noch nicht veröffentlichte Inhalte werden hiervon nicht erfasst.
Abweichende Vereinbarungen können individuell getroffen werden.
14. Webdesign und digitale Leistungen
Bei Webseiten, Landingpages und sonstigen digitalen Projekten richtet sich der konkrete Leistungsumfang nach dem jeweiligen Angebot.
Kosten für Domains, Hosting, externe Software, Plugins, Lizenzen oder sonstige Drittanbieterleistungen sind nur enthalten, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
Eine dauerhafte Wartung, Aktualisierung, Pflege oder technische Betreuung nach Fertigstellung ist nur geschuldet, wenn diese ausdrücklich Bestandteil des vereinbarten Leistungsumfangs ist.
15. Laufende Social-Media-Betreuung
Bei laufenden Social-Media-, Marketing- oder Content-Betreuungen ergeben sich Leistungsumfang, Vergütung, Vertragsdauer und Kündigungsbedingungen aus dem jeweiligen Angebot bzw. der individuellen Vereinbarung.
Ist keine Mindestlaufzeit vereinbart, kann die Zusammenarbeit grundsätzlich zum Ende des jeweiligen vereinbarten Leistungszeitraums beendet werden.
Bereits beauftragte, produzierte oder begonnene Leistungen bleiben hiervon unberührt.
16. Urheberrecht und geistiges Eigentum
Konzepte, Strategien, Entwürfe, Designs, Skripte, Ideen und sonstige kreative Vorarbeiten der Agentur sind urheberrechtlich bzw. durch sonstige gesetzliche Schutzrechte geschützt.
Bis zur vollständigen Bezahlung dürfen die für den Auftrag erstellten Arbeitsergebnisse nur mit Zustimmung der Agentur verwendet werden.
Nicht ausgewählte Entwürfe, Konzepte, Skripte und Ideen dürfen ohne ausdrückliche Zustimmung der Agentur nicht verwendet, vervielfältigt, veröffentlicht oder durch Dritte umgesetzt werden.
Die Einräumung der Nutzungsrechte an den finalen Arbeitsergebnissen richtet sich nach Ziffer 12 dieser AGB.
17. Vom Auftraggeber bereitgestellte Inhalte
Für Inhalte, Angaben und Materialien, die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt oder ausdrücklich freigegeben werden, ist der Auftraggeber verantwortlich.
Dies betrifft insbesondere Preise, Produktinformationen, Angebote, Logos, Marken, Texte, Bilder, Videos, Gewinnspiele, Rabattaktionen und Werbeaussagen.
Der Auftraggeber stellt sicher, dass die notwendigen Rechte für eine Verwendung durch die Agentur im Rahmen des jeweiligen Auftrags vorliegen.
18. Haftung
Die Agentur haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie in den gesetzlich zwingend vorgesehenen Fällen.
Die Agentur erbringt keine Rechtsberatung und übernimmt insbesondere keine rechtliche Prüfung von Marken, Gewinnspielen, Datenschutzbestimmungen, Werbeaussagen oder Geschäftsmodellen, sofern eine solche Prüfung nicht ausdrücklich Bestandteil einer gesonderten Leistung ist.
Der Auftraggeber bleibt für die rechtliche Zulässigkeit seiner Produkte, Dienstleistungen, Angebote und geschäftlichen Angaben verantwortlich.
19. Vertraulichkeit
Beide Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen, Geschäftsgeheimnisse und sonstige nicht öffentlich bekannte Informationen, die ihnen im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werden, vertraulich zu behandeln.
Diese Verpflichtung besteht grundsätzlich auch nach Beendigung der Zusammenarbeit fort.
20. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Soweit gesetzlich zulässig und der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, wird als Gerichtsstand der Sitz der Agentur vereinbart.
Individuelle Vereinbarungen zwischen der Agentur und dem Auftraggeber haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.